Dieses Verbot tritt nach Kundgebung mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft.
Die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya ordnet gem. § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, zum Zweck der Vorbeugung gegen Waldbrände an:
Im Verwaltungsbezirk Waidhofen/Thaya sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Link zur Waldbrandverordnung