Waldbrandgefahr - Waldbrandverordnung für den Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya
Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya.
Link zur Waldbrandverordnung