Aufgrund der vorherrschenden trockenen Witterungsverhältnisse ist in den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Waidhofen an der Thaya bereits eine sehr starke Austrocknung eingetreten. Eine starke Austrocknung ist auch an der Streuauflage des Waldbodens festzustellen. Seit 15. März 2022 gilt eine Waldbrandverordnung.

V E R O R D N U N G
WTL1-A-0818/022 vom 15. März 2022 der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya

 

Gemäß § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, i.d.g.F., wird für den Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya verordnet:

§ 1

In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Waidhofen an der Thaya und im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie jegliches Feuerentzünden, das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, verboten.

§ 2

Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) im Waldbereich wegzuwerfen.

§ 3

Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Zif. 17 des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Hinweise:

  • Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.
  • Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
  • Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.

>>> Verordnung der BH Waidhofen an der Thaya

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Melden Sie jede Rauchentwicklung im Wald der Feuerwehr über den Notruf 122 !

Sicherheitstipps der Feuerwehr:

  • Kein offenes Feuer (Grillen, Lagerfeuer, Zigaretten, Fackeln, Laternen, etc.) im Wald und im umliegenden Gefährdungsbereich
  • Keine Zigaretten und Zündhölzer achtlos wegwerfen (auch nicht aus dem Auto- oder Zugfenster)
  • Keine Fahrzeuge auf Wiesen oder Waldflächen anhalten oder abstellen, die heißen Auspuffrohre bzw. der Katalysator können ein Feuer entzünden
  • Höchste Vorsicht beim Grillen im eigenen Garten! Ein Funke genügt, um eine Hecke in Brand zu setzen.
  • Melden Sie einen entstandenen Brand SOFORT der Feuerwehr (Notruf 122) und geben Sie den Ort so genau wie möglich an.